Gut informiert beim Fahrzeugkauf

Gewährleistung
& Garantie

Beide Begriffe werden oft verwechselt. Die gesetzliche Sachmängelhaftung – umgangssprachlich meist Gewährleistung genannt – und eine Garantie bestehen unabhängig voneinander.

GESETZLICH

Sachmängelhaftung

Sie entsteht durch den Kaufvertrag und richtet sich gegen den Verkäufer. Sie betrifft Mängel, die bereits bei der Übergabe des Fahrzeugs vorhanden waren – auch wenn sie erst später erkennbar werden.

  • gesetzlich vorgesehen
  • Ansprechpartner ist der Verkäufer
  • Rechte können insbesondere Nacherfüllung und – unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen – Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz umfassen
ZUSÄTZLICH & FREIWILLIG

Garantie

Eine Garantie ist eine zusätzliche freiwillige Zusage. Garantiegeber kann zum Beispiel der Hersteller, der Händler oder ein Garantieanbieter sein. Umfang, Laufzeit, Ausschlüsse und Abwicklung ergeben sich aus den jeweiligen Garantiebedingungen.

  • gilt nur, wenn sie ausdrücklich angeboten oder vereinbart wurde
  • richtet sich gegen den genannten Garantiegeber
  • schränkt die gesetzlichen Mängelrechte nicht ein

Kurz gesagt

Gesetzliches Recht
plus mögliche Zusatzleistung.

Die Sachmängelhaftung folgt aus dem Gesetz. Eine Garantie kann ergänzend hinzukommen, ersetzt die gesetzlichen Rechte aber nicht. Welche Leistungen eine konkrete Garantie umfasst, steht immer in den dazugehörigen Bedingungen.

Neu ab 27. September 2026

Einheitlicher EU-Hinweis

Beim Verkauf an Verbraucher müssen Händler deutlich auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht hinweisen. Dafür ist die amtlich vorgegebene harmonisierte Mitteilung zu verwenden. Sie enthält einen eigenen EU-QR-Code und darf inhaltlich oder gestalterisch nicht verändert werden.

Eine besondere Kennzeichnung für eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ist nur unter den gesetzlich festgelegten Voraussetzungen erforderlich. Diese Internetseite und unser eigener QR-Code dienen als zusätzliche verständliche Erklärung; sie ersetzen den amtlichen EU-Hinweis nicht.

Amtliche EU-Vorgabe ansehen ↗

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Sprechen Sie uns an. Wir erklären Ihnen gern, welche gesetzlichen Rechte und welche zusätzlichen Garantiebedingungen bei Ihrem konkreten Fahrzeug gelten.

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Rechtliche Grundlagen und Hinweise

§ 437 BGB – Rechte des Käufers bei Mängeln
§ 443 BGB – Garantie
Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960