Beide Begriffe werden oft verwechselt. Die gesetzliche Sachmängelhaftung – umgangssprachlich meist Gewährleistung genannt – und eine Garantie bestehen unabhängig voneinander.
GESETZLICH
Sachmängelhaftung
Sie entsteht durch den Kaufvertrag und richtet sich gegen den Verkäufer. Sie betrifft Mängel, die bereits bei der Übergabe des Fahrzeugs vorhanden waren – auch wenn sie erst später erkennbar werden.
gesetzlich vorgesehen
Ansprechpartner ist der Verkäufer
Rechte können insbesondere Nacherfüllung und – unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen – Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz umfassen
ZUSÄTZLICH & FREIWILLIG
Garantie
Eine Garantie ist eine zusätzliche freiwillige Zusage. Garantiegeber kann zum Beispiel der Hersteller, der Händler oder ein Garantieanbieter sein. Umfang, Laufzeit, Ausschlüsse und Abwicklung ergeben sich aus den jeweiligen Garantiebedingungen.
gilt nur, wenn sie ausdrücklich angeboten oder vereinbart wurde
richtet sich gegen den genannten Garantiegeber
schränkt die gesetzlichen Mängelrechte nicht ein
Kurz gesagt
Gesetzliches Recht plus mögliche Zusatzleistung.
Die Sachmängelhaftung folgt aus dem Gesetz. Eine Garantie kann ergänzend hinzukommen, ersetzt die gesetzlichen Rechte aber nicht. Welche Leistungen eine konkrete Garantie umfasst, steht immer in den dazugehörigen Bedingungen.
Neu ab 27. September 2026
Einheitlicher EU-Hinweis
Beim Verkauf an Verbraucher müssen Händler deutlich auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht hinweisen. Dafür ist die amtlich vorgegebene harmonisierte Mitteilung zu verwenden. Sie enthält einen eigenen EU-QR-Code und darf inhaltlich oder gestalterisch nicht verändert werden.
Eine besondere Kennzeichnung für eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ist nur unter den gesetzlich festgelegten Voraussetzungen erforderlich. Diese Internetseite und unser eigener QR-Code dienen als zusätzliche verständliche Erklärung; sie ersetzen den amtlichen EU-Hinweis nicht.
Sprechen Sie uns an. Wir erklären Ihnen gern, welche gesetzlichen Rechte und welche zusätzlichen Garantiebedingungen bei Ihrem konkreten Fahrzeug gelten.
Stand: September 2026 · Allgemeine Verbraucherinformation, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind der jeweilige Kaufvertrag, die gesetzlichen Bestimmungen und – falls vorhanden – die konkreten Garantiebedingungen.