Rechtliches

Allgemeine
Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Hanse Automobile und ihren Kunden, insbesondere über den Verkauf von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen sowie für sonstige Leistungen, soweit Hanse Automobile selbst Vertragspartner wird.

Für Leistungen, die lediglich durch Hanse Automobile vermittelt oder koordiniert und durch rechtlich selbstständige Partnerunternehmen erbracht werden, gelten ergänzend bzw. vorrangig die Vertragsbedingungen des jeweiligen Partnerunternehmens.

Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Vertrag haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Vertragsschluss

Fahrzeugangebote, insbesondere auf der Internetseite von Hanse Automobile, auf Fahrzeugbörsen oder in sonstigen Anzeigen, stellen grundsätzlich noch kein verbindliches Vertragsangebot dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Ein Kaufvertrag kommt durch die Unterzeichnung eines Kaufvertrages bzw. einer verbindlichen Bestellung und deren Annahme durch Hanse Automobile oder durch eine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung zustande.

Maßgeblich sind insbesondere die konkrete Fahrzeugbeschreibung und die im jeweiligen Kaufvertrag ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheit.

3. Fahrzeugangaben und Beschaffenheit

Bei gebrauchten Fahrzeugen werden insbesondere Alter, Laufleistung, bisherige Nutzung, Verschleiß und sonstige bekannte Eigenschaften bei der Beschreibung des Fahrzeugs berücksichtigt.

Angaben zu Ausstattung, Laufleistung, Vorbesitzern, Unfall- oder Vorschäden sowie sonstigen Fahrzeugeigenschaften erfolgen nach bestem Wissen und auf Grundlage der Hanse Automobile zur Verfügung stehenden Informationen.

Soweit bei einem Verbrauchsgüterkauf ein bestimmtes Merkmal von den objektiven Anforderungen abweicht, wird der Käufer hierüber vor Abgabe seiner Vertragserklärung gesondert informiert. Soweit gesetzlich erforderlich, wird diese Abweichung ausdrücklich und gesondert vereinbart.

4. Kaufpreis und Zahlung

Es gilt der im jeweiligen Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreis. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis spätestens bei Übergabe des Fahrzeugs vollständig zur Zahlung fällig.

Die Übergabe kann von der vollständigen Zahlung des vereinbarten Kaufpreises abhängig gemacht werden. Bei einer Finanzierung gelten zusätzlich die Bedingungen des jeweiligen Finanzierungspartners.

5. Eigentumsvorbehalt

Das verkaufte Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum von Hanse Automobile, soweit Hanse Automobile Eigentümer und Verkäufer des Fahrzeugs ist.

Bei vermittelten Fahrzeugen richten sich die Eigentumsverhältnisse nach dem jeweiligen Kauf- bzw. Vermittlungsvertrag.

6. Übergabe, Abholung und Zulassung

Ort und Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe werden individuell vereinbart.

Auf Wunsch können insbesondere Fahrzeugabholung, Überführung sowie Unterstützung bei Zulassung oder Ummeldung gesondert vereinbart werden.

Werden einzelne Leistungen durch selbstständige Dienstleister oder Partnerunternehmen ausgeführt, wird dies gegenüber dem Kunden transparent kenntlich gemacht. Art und Umfang richten sich nach der konkreten Vereinbarung.

7. Gesetzliche Sachmängelhaftung bei gebrauchten Fahrzeugen

Für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln gelten grundsätzlich die gesetzlichen Vorschriften.

Beim Verkauf eines gebrauchten Fahrzeugs an einen Verbraucher wird die gesetzliche Verjährungsfrist für Ansprüche wegen Sachmängeln – soweit gesetzlich zulässig – von zwei Jahren auf ein Jahr (12 Monate) ab Ablieferung des Fahrzeugs verkürzt.

Diese Verkürzung wird nicht allein durch diese AGB vereinbart. Der Verbraucher wird vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens auf die Verkürzung von zwei Jahren auf ein Jahr hingewiesen. Die Verkürzung wird ausdrücklich und gesondert im jeweiligen Kaufvertrag vereinbart.

Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben im Übrigen unberührt. Eine zusätzliche Garantie ist von der gesetzlichen Sachmängelhaftung unabhängig.

8. Nacherfüllung bei Verbrauchern

Liegt bei einem Verbrauchsgüterkauf ein Sachmangel vor, für den Hanse Automobile gesetzlich einzustehen hat, richten sich die Rechte des Käufers nach den gesetzlichen Vorschriften.

Der Verbraucher hat im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen grundsätzlich das Wahlrecht zwischen den vorgesehenen Arten der Nacherfüllung.

Vor Durchführung der Nacherfüllung informiert Hanse Automobile den Verbraucher entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über sein Wahlrecht sowie über eine gegebenenfalls eintretende Verlängerung der Verjährungsfrist bei einer Nacherfüllung durch Nachbesserung.

Die Nacherfüllung erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist ab dem Zeitpunkt, zu dem Hanse Automobile über den Mangel unterrichtet wurde, und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher. Für notwendige Aufwendungen und einen gegebenenfalls bestehenden Vorschussanspruch gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

9. Garantie

Eine Garantie ist von der gesetzlichen Sachmängelhaftung zu unterscheiden.

Soweit für ein Fahrzeug eine zusätzliche Garantie angeboten oder vermittelt wird, ergeben sich Garantiegeber, Umfang, Laufzeit und Voraussetzungen aus der jeweiligen Garantievereinbarung bzw. den Garantiebedingungen.

Eine zusätzliche Garantie besteht unabhängig von den gesetzlichen Mängelrechten und schränkt diese nicht ein.

10. Verkauf an Unternehmer

Ist der Käufer Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, können im jeweiligen Kaufvertrag von den Regelungen für Verbrauchergeschäfte abweichende Vereinbarungen getroffen werden, soweit diese gesetzlich zulässig sind.

Insbesondere können bei gebrauchten Fahrzeugen gesonderte Vereinbarungen über Sachmängelhaftung und Verjährung getroffen werden. Maßgeblich ist der jeweilige Kaufvertrag.

11. Vermittlung von Fahrzeugen im Kundenauftrag

Hanse Automobile bietet auch die Vermittlung von Fahrzeugen im Kundenauftrag an.

Soweit Hanse Automobile ausschließlich als Vermittler tätig wird, wird dies gegenüber dem Kaufinteressenten transparent kenntlich gemacht. Verkäufer und Vertragspartner des Fahrzeugkaufs ist in diesem Fall der im Kaufvertrag bezeichnete Fahrzeugeigentümer. Hanse Automobile wird nicht allein aufgrund der Vermittlung selbst Verkäufer.

Art, Umfang und eine etwaige Vergütung der Vermittlungsleistung richten sich nach der individuellen Vereinbarung.

12. Finanzierung, Versicherung und vermittelte Fachleistungen

Hanse Automobile unterstützt Kunden auf Wunsch bei der Vermittlung von Finanzierungsmöglichkeiten und weiteren fahrzeugbezogenen Dienstleistungen.

Finanzierungsverträge kommen zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Finanzierungsinstitut zustande. Hanse Automobile ist nicht Darlehensgeber.

Soweit Versicherungsleistungen oder eine eVB vermittelt bzw. organisiert werden, erfolgen Versicherungsberatung, Versicherungsvermittlung und Vertragsabschluss über entsprechend berechtigte Versicherungspartner. Hanse Automobile ist nicht Versicherer.

Werkstattarbeiten, Lackierarbeiten, Fahrzeugaufbereitung, Gutachten, Fahrzeugtransport oder vergleichbare Fachleistungen können durch selbstständige Partnerunternehmen erbracht werden. Kommt der Vertrag über die Fachleistung unmittelbar zwischen Kunde und Partnerunternehmen zustande, ist dieses für seine vertragliche Leistung verantwortlich.

Hanse Automobile bleibt für eigene vertraglich geschuldete Leistungen nach den gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich.

13. Haftung

Hanse Automobile haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.

Soweit selbstständige Partnerunternehmen unmittelbar vom Kunden beauftragt werden, sind diese für die ordnungsgemäße Erbringung ihrer eigenen vertraglichen Leistungen verantwortlich. Die Haftung von Hanse Automobile für eigene Pflichten bleibt unberührt.

14. Datenschutz und Datenweitergabe

Hanse Automobile verarbeitet personenbezogene Daten nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.

Soweit es zur Durchführung einer gewünschten Leistung erforderlich ist, können notwendige Daten an beteiligte Dienstleister oder Partnerunternehmen übermittelt werden, beispielsweise an Finanzierungsinstitute, Versicherungs- und Zulassungspartner, Werkstätten, Gutachter, Lackierbetriebe, Fahrzeugaufbereiter oder Transportunternehmen.

Eine Übermittlung erfolgt nur bei entsprechender datenschutzrechtlicher Grundlage. Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert eingeholt.

15. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz von Hanse Automobile als Gerichtsstand vereinbart werden.

Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen grundsätzlich unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.